Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt für alle Unternehmen, welche unselbständig erwerbstätige MitarbeiterInnen beschäftigen, den Einsatz eines arbeitsmedizinischen Dienstes vor.
Als speziell dafür ausgebildete Arbeitsmedizinerin decke ich gerne folgende Kompetenzen für Ihre Firma bzw. Betriebsstandorte ab:
• Informationsbeschaffung
• Kooperation mit Sicherheitsvertrauensperson, Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft
• Kommunikation
• Beratung der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen
• Mitwirkung bei der Unterweisung
• Mitwirkung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
• Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
• Durchführung von Messungen
• Orientierende Arbeitsplatzbegehung
• Durchführung von Untersuchungen
• Dokumentation
Die erforderlichen Einsatzzeiten werden im Rahmen der einschlägig definierten gesetzlichen Bestimmungen individuell vereinbart.