Die medizinischen Untersuchungen nach § 8 Führerscheingesetz (FSG) können Sie während der Ordinationszeiten nach telefonischer Voranmeldung bei mir durchführen lassen.
Bitte bringen Sie dazu mit:
• amtlichen Lichtbildausweis
• Brillenträger: Brillenglasbestimmung eines Optikers ("Brillenpass", nicht älter als 6 Monate) oder ein Attest des Augenarztes
• Kontaktlinsenträger: Kontaktlinsenbehälter
Diese sind österreichweit gesetzlich einheitlich geregelt und betragen:
• >Klasse A und B, B+E und F: 35,-- Euro
• Klasse C, D, C+E, D+E sowie die Unterklassen C1 und C1+E: 50,-- Euro
• Wiederholungsuntersuchungen (C,D und E): 30,-- Euro
Sollten Sie bei mir in den letzten 5 Jahren in Behandlung gewesen sein, darf ich die Untersuchung nicht durchführen.